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BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 MarkenG, § 66 Abs 1 MarkenG, § 66 Abs 3 MarkenG, § 70 Abs 1 MarkenG, § 70 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Senorita Rosalita" - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen ein Schreiben der Markenstelle - keine verfahrensbeendende Entscheidung - keine Umdeutung in eine zulässige Durchgriffsbeschwerde oder eine Untätigkeitsbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens "Senorita Rosalita" als Marke; Statthaftigkeit der Beschwerde
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Senorita Rosalita" - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen ein Schreiben der Markenstelle - keine verfahrensbeendende Entscheidung - keine Umdeutung in eine zulässige Durchgriffsbeschwerde oder eine Untätigkeitsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04
Porsche 911
Auszug aus BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15
Die Eintragung aufgrund Verkehrsdurchsetzung ist kein Minus gegenüber der Eintragung aufgrund der Feststellung, dass Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 nicht bestehen (BGH GRUR 2006, 701, 702, Rdnr. 9 - Porsche 911). - BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
Auszug aus BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15
In diesem Fall kann das Bundespatentgericht das Verfahren gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung an die Markenstelle zurückverweisen (BPatG 30 W (pat) 66/09 - MICROPILOT; 27 W (pat) 18/09 - Typologie der Wünsche). - BPatG, 14.12.2009 - 30 W (pat) 66/09
Auszug aus BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15
In diesem Fall kann das Bundespatentgericht das Verfahren gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung an die Markenstelle zurückverweisen (BPatG 30 W (pat) 66/09 - MICROPILOT; 27 W (pat) 18/09 - Typologie der Wünsche).
- BPatG, 27.02.2023 - 26 W (pat) 559/22 Verfahrensleitende Verfügungen und Zwischenbescheide, die die abschließende Entscheidung lediglich vorbereiten, wie z. B. Beanstandungen von Anmeldungen mit bloßer Androhung der späteren Zurückweisung nach Ablauf einer Stellungnahmefrist oder Mitteilungen ohne Entscheidungscharakter, sind nicht beschwerdefähig (BPatG 28 W (pat) 36/15 - Senorita Rosalita; 27 W (pat) 65/14 - Hotel Krone Freilassing; 27 W (pat) 516/11 - BILD-OSGAR; 30 W (pat) 25/99 - CHRONIN; HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, a. a. O., Rdnr. 2; Ingerl/Rhonke/Nordemann, a. a. O., Rdnr. 15; Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O.).
- BPatG, 10.03.2021 - 28 W (pat) 54/18 Vielmehr ist darauf abzustellen, ob durch eine Äußerung des Deutschen Patent- und Markenamts eine Entscheidung im Sinne einer abschließenden Regelung getroffen wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 15. September 2016, 28 W (pat) 36/15 - Senorita Rosalita).